Wo und wie wählen?

Eintragen im Stimmregister

Um an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen zu können, müssen Sie in ein Stimmrechtsregister eingetragen sein, in der Regel an Ihrem letzten Wohnort oder in Ihrer Heimatgemeinde. Wenn Sie bisher noch nicht wählen und abstimmen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an das für Sie zuständige Konsulat einreichen. Sie werden dann jeweils die Wahl- und Abstimmungsunterlagen erhalten, bisher immer noch auf dem Postweg. Abstimmen müssen sie dann ebenfalls (und rechtzeitig) auf dem Postweg, wobei immerhin 10 Kantone (AG, BE, BS, FR, GE, LU, NE, SG, TG, VD) bisher bereits E-Voting für Auslandschweizer angeboten haben, dieses aber auf die Wahlen 2019 hin aufgrund der Probleme der Systemanbieter (Kanton Genf und Post) nicht mehr tun können. Umfassendes E-Voting in allen Kantonen würde die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen massgeblich erleichtern, lesen Sie mehr dazu in unserem Manifest.

 

Im Schweizer Parlament gibt es keinen Wahlkreis für Auslandschweizer

Sie können daher “nur” Kandidatinnen und Kandidaten aus jenem Kanton wählen, in dem Sie im Stimmregister eingetragen sind (siehe oben). Bei der Wahl in den Nationalrat können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern in allen Kantonen teilnehmen.

Bei Wahlen in den Ständerat steht ihnen dieses Recht erst in folgenden 12 Kantonen zu: BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NE, SO, SZ, TI und ZH . Das Stimmrecht bei Ständeratswahlen in allen Kantonen entspricht auch einer Forderung der FDP International.